Pflichten-Ratgeber

Datensicherung offline aufbewahren

Cyberversicherer verlangen regelmäßige Sicherungen auf einem Datenträger, den eine Schadsoftware im Netzwerk nicht erreichen kann.

In einem Satz

Cyberversicherer verlangen regelmäßige Sicherungen auf einem Datenträger, den eine Schadsoftware im Netzwerk nicht erreichen kann.

Thema
IT & Cyber
Wie oft
Laufend beachten
Grundlage
Obliegenheiten Ihrer Cyberversicherung, Ihre Angaben im Fragebogen bei Vertragsschluss, §§ 19 und 28 VVG

Betrifft

  • Elektronikversicherung
  • Cyberversicherung

Was der Versicherer verlangt

Viele Cyberverträge verlangen eine Sicherung aller wichtigen Daten mindestens einmal pro Woche, oft täglich. Mindestens eine Kopie muss vom Netzwerk getrennt sein: ein Backup auf getrenntem Datenträger, der nach der Sicherung abgezogen wird, oder ein Speicher, der die Daten für eine feste Zeit unveränderbar hält. Die Wiederherstellung muss regelmäßig getestet werden.

Was bei Versäumnis droht

Fehlt die vereinbarte Sicherung, kann der Versicherer die Kosten für die Wiederherstellung und den Ertragsausfall nach § 28 VVG kürzen. Waren Ihre Angaben im Fragebogen falsch, kann er nach § 19 VVG je nach Fall vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder ihn anpassen.

So erfüllen Sie die Pflicht

Lassen Sie Ihren IT-Dienstleister schriftlich festhalten, was wie oft wohin gesichert wird. Für kleine Betriebe sind zwei Festplatten im Wechsel eine einfache Lösung, von denen eine immer außer Haus liegt. Probieren Sie einmal im Quartal aus, ob sich eine Datei und ein ganzer Server aus der Sicherung zurückholen lassen.

Was Sie aufbewahren sollten

Bewahren Sie das Sicherungskonzept und die Protokolle der Sicherungen und Wiederherstellungstests auf. Die Protokolle erzeugt die Backup-Software meist von selbst.

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