Elektrische Anlagen prüfen lassen (Klausel SK 3602)
In einem Satz
Viele Feuer- und Inhaltsverträge verlangen, dass ein anerkannter Sachverständiger Ihre elektrischen Anlagen regelmäßig prüft.
- Thema
- Elektrik & Technik
- Wie oft
- Jährlich
- Grundlage
- Klausel SK 3602 in Ihrem Vertrag, Prüfrichtlinien des VdS, DGUV Vorschrift 3, § 28 VVG
Betrifft
Inhaltsversicherung Gebäudeversicherung Betriebsunterbrechung
Was der Versicherer verlangt
Steht die Klausel SK 3602 in Ihrem Vertrag, muss ein vom VdS anerkannter Elektrosachverständiger die elektrischen Anlagen in der Regel jedes Jahr prüfen. Er sieht sich Hauptverteilung, Unterverteilungen, Leitungen und Maschinenanschlüsse an und sucht mit einer Thermografiekamera nach Klemmen oder Sicherungen, die zu heiß werden. Die Mängel aus seinem Bericht müssen Sie zeitnah beseitigen lassen.
Was bei Versäumnis droht
Fehlt die Prüfung oder bleiben Mängel liegen, ist das eine Obliegenheitsverletzung. Je nach Verschulden kann der Versicherer nach § 28 VVG die Leistung kürzen oder ganz verweigern, wenn der Mangel mit dem Schaden zusammenhängt.
So erfüllen Sie die Pflicht
Legen Sie den Prüftermin auf einen normalen Arbeitstag, denn die Thermografie zeigt heiße Stellen nur, wenn die Anlage unter Last läuft. Lassen Sie die Mängel von Ihrem Elektriker beheben und sich das schriftlich bestätigen. Viele Sachverständige erledigen die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 im selben Termin.
Was Sie aufbewahren sollten
Bewahren Sie den Befundschein des Sachverständigen und die Bestätigung der Mängelbeseitigung über mehrere Jahre auf. Den Befundschein schicken Sie auf Anforderung an den Versicherer.