Pflichten-Ratgeber

Feuergefährliche Arbeiten nur mit Erlaubnisschein

Schweißen, Trennschleifen, Löten oder Arbeiten mit offener Flamme außerhalb fester Arbeitsplätze brauchen vorher einen schriftlichen Erlaubnisschein.

In einem Satz

Schweißen, Trennschleifen, Löten oder Arbeiten mit offener Flamme außerhalb fester Arbeitsplätze brauchen vorher einen schriftlichen Erlaubnisschein.

Thema
Brandschutz
Wie oft
Laufend beachten
Grundlage
Sicherheitsvorschriften Ihres Vertrags, Merkblätter und Vordrucke des VdS, § 28 VVG

Betrifft

  • Inhaltsversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Betriebsunterbrechung
  • Betriebshaftpflicht
  • Bauleistung
  • Montageversicherung

Was der Versicherer verlangt

Wer außerhalb der festen Schweißplätze schweißt, trennt, lötet oder mit dem Brenner arbeitet, braucht vorher einen schriftlichen Erlaubnisschein. Darin stehen die Schutzmaßnahmen, zum Beispiel brennbare Stoffe entfernen oder abdecken, Öffnungen in Wänden und Böden schließen und Löschmittel bereitstellen. Während der Arbeit und danach hält eine Brandwache Ausschau, die Nachkontrolle dauert je nach Ort mehrere Stunden.

Was bei Versäumnis droht

Brände nach Heißarbeiten gehören zu den häufigsten Großschäden in Betrieben. Fehlt der Erlaubnisschein oder gab es keine Brandwache, kann der Versicherer nach § 28 VVG die Leistung kürzen, bei grober Fahrlässigkeit erheblich. Viele Betriebshaftpflichtverträge enthalten dieselbe Auflage für Arbeiten bei Kunden.

So erfüllen Sie die Pflicht

Legen Sie einen Block Erlaubnisscheine in jedes Montagefahrzeug und in die Werkstatt. Der Verantwortliche füllt den Schein vor Ort aus, unterschreibt ihn und gibt ihn dem Ausführenden mit. Planen Sie die Nachkontrolle in die Arbeitszeit ein, damit niemand nach dem letzten Schweißpunkt sofort geht.

Was Sie aufbewahren sollten

Heben Sie die ausgefüllten Erlaubnisscheine mit Datum, Ort und Unterschrift einige Jahre auf. Nach einem Brand zeigen sie, dass die Schutzmaßnahmen getroffen wurden.

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