Feuergefährliche Arbeiten nur mit Erlaubnisschein
In einem Satz
Schweißen, Trennschleifen, Löten oder Arbeiten mit offener Flamme außerhalb fester Arbeitsplätze brauchen vorher einen schriftlichen Erlaubnisschein.
- Thema
- Brandschutz
- Wie oft
- Laufend beachten
- Grundlage
- Sicherheitsvorschriften Ihres Vertrags, Merkblätter und Vordrucke des VdS, § 28 VVG
Betrifft
Inhaltsversicherung Gebäudeversicherung Betriebsunterbrechung Betriebshaftpflicht Bauleistung Montageversicherung
Was der Versicherer verlangt
Wer außerhalb der festen Schweißplätze schweißt, trennt, lötet oder mit dem Brenner arbeitet, braucht vorher einen schriftlichen Erlaubnisschein. Darin stehen die Schutzmaßnahmen, zum Beispiel brennbare Stoffe entfernen oder abdecken, Öffnungen in Wänden und Böden schließen und Löschmittel bereitstellen. Während der Arbeit und danach hält eine Brandwache Ausschau, die Nachkontrolle dauert je nach Ort mehrere Stunden.
Was bei Versäumnis droht
Brände nach Heißarbeiten gehören zu den häufigsten Großschäden in Betrieben. Fehlt der Erlaubnisschein oder gab es keine Brandwache, kann der Versicherer nach § 28 VVG die Leistung kürzen, bei grober Fahrlässigkeit erheblich. Viele Betriebshaftpflichtverträge enthalten dieselbe Auflage für Arbeiten bei Kunden.
So erfüllen Sie die Pflicht
Legen Sie einen Block Erlaubnisscheine in jedes Montagefahrzeug und in die Werkstatt. Der Verantwortliche füllt den Schein vor Ort aus, unterschreibt ihn und gibt ihn dem Ausführenden mit. Planen Sie die Nachkontrolle in die Arbeitszeit ein, damit niemand nach dem letzten Schweißpunkt sofort geht.
Was Sie aufbewahren sollten
Heben Sie die ausgefüllten Erlaubnisscheine mit Datum, Ort und Unterschrift einige Jahre auf. Nach einem Brand zeigen sie, dass die Schutzmaßnahmen getroffen wurden.