Feuerlöscher prüfen lassen
In einem Satz
Feuerlöscher müssen in ausreichender Zahl vorhanden, gut erreichbar und regelmäßig von einem Sachkundigen geprüft sein.
- Thema
- Brandschutz
- Wie oft
- Alle 2 Jahre
- Grundlage
- ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, Sicherheitsvorschriften Ihres Vertrags, § 28 VVG
Betrifft
Inhaltsversicherung Gebäudeversicherung Betriebsunterbrechung
Was der Versicherer verlangt
Die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 legt fest, wie viele Feuerlöscher Sie nach Fläche und Brandgefährdung brauchen, und verlangt eine Prüfung durch einen Sachkundigen mindestens alle zwei Jahre. Viele Versicherungsverträge übernehmen diese Pflicht in ihre Sicherheitsvorschriften. Die Löscher müssen gekennzeichnet, frei zugänglich und für die Brandart geeignet sein, etwa Kohlendioxidlöscher an Schaltschränken.
Was bei Versäumnis droht
Fehlen Löscher oder ist die Prüfung abgelaufen, kann der Versicherer nach einem Brand die Leistung kürzen, wenn sich das Feuer mit einem funktionierenden Löscher hätte eindämmen lassen. Gegenüber Ihren Mitarbeitern ist die Prüfung ohnehin Pflicht aus dem Arbeitsschutz.
So erfüllen Sie die Pflicht
Vereinbaren Sie mit einem Wartungsbetrieb einen festen Turnus, dann klebt nach jeder Prüfung ein neues Prüfetikett auf jedem Löscher. Zeigen Sie neuen Mitarbeitern bei der Einweisung, wo die Löscher hängen, und üben Sie einmal im Jahr mit einem Übungslöscher. Stellen Sie keine Paletten oder Kartons vor die Löscher.
Was Sie aufbewahren sollten
Bewahren Sie das Wartungsprotokoll mit der Liste aller Löscher und ihrer Standorte auf. Das Prüfetikett am Gerät zeigt den nächsten Termin.