Pflichten-Ratgeber

Feuerlöscher prüfen lassen

Feuerlöscher müssen in ausreichender Zahl vorhanden, gut erreichbar und regelmäßig von einem Sachkundigen geprüft sein.

In einem Satz

Feuerlöscher müssen in ausreichender Zahl vorhanden, gut erreichbar und regelmäßig von einem Sachkundigen geprüft sein.

Thema
Brandschutz
Wie oft
Alle 2 Jahre
Grundlage
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, Sicherheitsvorschriften Ihres Vertrags, § 28 VVG

Betrifft

  • Inhaltsversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Betriebsunterbrechung

Was der Versicherer verlangt

Die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 legt fest, wie viele Feuerlöscher Sie nach Fläche und Brandgefährdung brauchen, und verlangt eine Prüfung durch einen Sachkundigen mindestens alle zwei Jahre. Viele Versicherungsverträge übernehmen diese Pflicht in ihre Sicherheitsvorschriften. Die Löscher müssen gekennzeichnet, frei zugänglich und für die Brandart geeignet sein, etwa Kohlendioxidlöscher an Schaltschränken.

Was bei Versäumnis droht

Fehlen Löscher oder ist die Prüfung abgelaufen, kann der Versicherer nach einem Brand die Leistung kürzen, wenn sich das Feuer mit einem funktionierenden Löscher hätte eindämmen lassen. Gegenüber Ihren Mitarbeitern ist die Prüfung ohnehin Pflicht aus dem Arbeitsschutz.

So erfüllen Sie die Pflicht

Vereinbaren Sie mit einem Wartungsbetrieb einen festen Turnus, dann klebt nach jeder Prüfung ein neues Prüfetikett auf jedem Löscher. Zeigen Sie neuen Mitarbeitern bei der Einweisung, wo die Löscher hängen, und üben Sie einmal im Jahr mit einem Übungslöscher. Stellen Sie keine Paletten oder Kartons vor die Löscher.

Was Sie aufbewahren sollten

Bewahren Sie das Wartungsprotokoll mit der Liste aller Löscher und ihrer Standorte auf. Das Prüfetikett am Gerät zeigt den nächsten Termin.

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