Pflichten-Ratgeber

Gefahrerhöhung anzeigen

Ändert sich im Betrieb etwas, das das Risiko erhöht, müssen Sie es dem Versicherer unverzüglich melden.

In einem Satz

Ändert sich im Betrieb etwas, das das Risiko erhöht, müssen Sie es dem Versicherer unverzüglich melden.

Thema
Anzeige- und Meldepflichten
Wie oft
Laufend beachten
Grundlage
Gefahrerhöhung nach §§ 23 ff. VVG, Bedingungen Ihres Vertrags

Betrifft

  • Inhaltsversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Betriebsunterbrechung
  • Betriebshaftpflicht
  • Umwelthaftpflicht

Was der Versicherer verlangt

Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich nach Vertragsschluss dauerhaft etwas ändert, das einen Schaden wahrscheinlicher oder größer macht. Beispiele sind eine neue Lackierkabine in der Halle, ein Lager für Lösemittel, ein Gebäude, das leer steht, oder eine Halle, die an einen anderen Betrieb untervermietet wird. Sie müssen die Änderung dem Versicherer unverzüglich anzeigen, sobald Sie davon wissen.

Was bei Versäumnis droht

Wer eine Gefahrerhöhung verschweigt, riskiert nach §§ 23 ff. VVG die Kündigung des Vertrags und je nach Verschulden eine gekürzte oder ganz entfallende Leistung im Schadenfall. Eine rechtzeitig gemeldete Änderung führt meist nur zu einem höheren Beitrag oder einer zusätzlichen Auflage.

So erfüllen Sie die Pflicht

Melden Sie uns bauliche Änderungen, neue Anlagen mit hohem Brandrisiko, neue Tätigkeiten und einen Umzug, bevor sie stattfinden. Wir klären mit dem Versicherer, ob und wie sich der Vertrag ändert. Wenn Sie unsicher sind, ob etwas meldepflichtig ist, fragen Sie uns vorher.

Was Sie aufbewahren sollten

Bewahren Sie Ihre Meldung an uns und die Bestätigung des Versicherers mit Datum auf.

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