Ordnung halten, Abfall und Brandlasten begrenzen
In einem Satz
Brennbarer Abfall, Verpackung und Paletten gehören nicht an die Gebäudewand, nicht in Fluchtwege und nicht neben Maschinen.
- Thema
- Brandschutz
- Wie oft
- Laufend beachten
- Grundlage
- Sicherheitsvorschriften der Feuer- und Inhaltsversicherung, § 28 VVG, bei dauerhaften Änderungen §§ 23 ff. VVG
Betrifft
Inhaltsversicherung Gebäudeversicherung Betriebsunterbrechung
Was der Versicherer verlangt
In vielen Verträgen verlangen die Sicherheitsvorschriften, dass brennbare Abfälle wie Späne, Folien und Kartonage spätestens bei Arbeitsende aus den Arbeitsräumen kommen. Ölige Putzlappen gehören in selbstschließende Metallbehälter. Container und Paletten im Freien brauchen Abstand zur Gebäudewand, oft nennt der Vertrag die Meterzahl.
Was bei Versäumnis droht
Ein Brand, der in einem Müllcontainer an der Hallenwand beginnt, ist ein typischer Großschaden. Hat sich der Betrieb nicht an die Vorschriften gehalten, kann der Versicherer die Leistung je nach Verschulden kürzen. Lagern Sie dauerhaft deutlich mehr brennbares Material als bei Vertragsschluss, kann das eine Gefahrerhöhung sein.
So erfüllen Sie die Pflicht
Stellen Sie Container und Pressen mit Abstand zur Wand auf und markieren Sie die Fläche auf dem Boden. Bestimmen Sie für jede Halle einen Verantwortlichen, der vor Feierabend einen kurzen Rundgang macht. In Schreinereien und Kunststoffbetrieben gehören die Reinigung der Absaugung und der Filterwechsel in einen festen Plan.
Was Sie aufbewahren sollten
Ein kurzer Rundgangsplan mit Datum und Kürzel reicht aus. Fotos vom Außengelände mit den Standorten der Container helfen nach einem Schaden.