Photovoltaikanlage prüfen lassen
In einem Satz
Eine Solaranlage auf dem Betriebsdach muss regelmäßig von einer Elektrofachkraft geprüft werden, manche Verträge verlangen das ausdrücklich.
- Thema
- Elektrik & Technik
- Wie oft
- Alle 4 Jahre
- Grundlage
- DGUV Vorschrift 3, Sicherheitsvorschriften Ihrer Photovoltaik- oder Gebäudeversicherung, § 28 VVG
Betrifft
Inhaltsversicherung Gebäudeversicherung Photovoltaikversicherung
Was der Versicherer verlangt
Als ortsfeste elektrische Anlage wird die Photovoltaikanlage nach DGUV Vorschrift 3 in der Regel mindestens alle vier Jahre geprüft. Die Fachkraft kontrolliert Module, Steckverbinder, Kabelwege, Wechselrichter und Überspannungsschutz und sucht mit der Thermografie nach überhitzten Stellen. Manche Versicherer verlangen kürzere Abstände, etwa jedes Jahr, oder die Prüfung durch einen anerkannten Sachverständigen.
Was bei Versäumnis droht
Ein Brand durch einen schadhaften Steckverbinder kann die Halle und die Einrichtung darunter treffen. Fehlt eine vertraglich verlangte Prüfung, kann der Versicherer nach § 28 VVG die Leistung kürzen, wenn der Mangel bei der Prüfung aufgefallen wäre.
So erfüllen Sie die Pflicht
Sehen Sie in Ihrem Vertrag nach, welcher Abstand vereinbart ist, oder fragen Sie uns. Verbinden Sie die Prüfung mit einer Reinigung der Module und einem Blick auf die Dachdurchführungen. Melden Sie uns Erweiterungen der Anlage und einen neuen Batteriespeicher, damit die Versicherungssumme stimmt.
Was Sie aufbewahren sollten
Bewahren Sie das Prüfprotokoll mit Messwerten und Thermografieaufnahmen auf, dazu das Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters.