Pflichten-Ratgeber

Schaden sofort melden und klein halten

Im Schadenfall müssen Sie den Versicherer unverzüglich informieren, den Schaden so klein wie möglich halten und Beweise sichern.

In einem Satz

Im Schadenfall müssen Sie den Versicherer unverzüglich informieren, den Schaden so klein wie möglich halten und Beweise sichern.

Thema
Im Schadenfall
Wie oft
Laufend beachten
Grundlage
Anzeige des Versicherungsfalls nach § 30 VVG, Abwendung und Minderung des Schadens nach § 82 VVG, § 28 VVG

Betrifft

  • Inhaltsversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Betriebsunterbrechung
  • Betriebshaftpflicht
  • Transportversicherung
  • Kfz-Flotte
  • Cyberversicherung

Was der Versicherer verlangt

Sie müssen einen Schaden unverzüglich melden, sobald Sie davon wissen, nach einem Einbruch zusätzlich sofort bei der Polizei. Sie müssen alles Zumutbare tun, um den Schaden zu begrenzen, etwa das Wasser abstellen, Waren aus dem nassen Bereich holen oder ein beschädigtes Dach provisorisch abdecken. Beschädigte Sachen dürfen Sie erst entsorgen, wenn der Versicherer zugestimmt hat.

Was bei Versäumnis droht

Wird ein Schaden zu spät gemeldet oder unnötig größer, weil niemand eingegriffen hat, kann der Versicherer die Leistung je nach Verschulden kürzen. Die Kosten für sinnvolle Rettungsmaßnahmen trägt dagegen der Versicherer, auch wenn sie erfolglos bleiben.

So erfüllen Sie die Pflicht

Fotografieren Sie den Schaden, bevor aufgeräumt wird, und schreiben Sie eine Liste der beschädigten Sachen. Rufen Sie uns an, bevor Sie Handwerker mit der Reparatur beauftragen, wir stimmen das mit dem Versicherer ab. Bei einem Cyberangriff rufen Sie zuerst den Krisendienst aus Ihrem Vertrag an.

Was Sie aufbewahren sollten

Bewahren Sie Fotos, das Aktenzeichen der Polizei, Rechnungen und Kostenvoranschläge auf. Die beschädigten Teile heben Sie auf, bis der Versicherer sie freigibt.

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