Pflichten-Ratgeber

Umsatz und Lohnsumme jährlich melden

Bei vielen Haftpflicht- und Transportverträgen richtet sich der Beitrag nach Umsatz oder Lohnsumme, die Sie einmal im Jahr melden.

In einem Satz

Bei vielen Haftpflicht- und Transportverträgen richtet sich der Beitrag nach Umsatz oder Lohnsumme, die Sie einmal im Jahr melden.

Thema
Anzeige- und Meldepflichten
Wie oft
Jährlich
Grundlage
Regelung zur Beitragsabrechnung in Ihrem Vertrag

Betrifft

  • Betriebshaftpflicht
  • Umwelthaftpflicht
  • Verkehrshaftung
  • Transportversicherung

Was der Versicherer verlangt

Der Versicherer fragt einmal im Jahr nach den Zahlen des abgelaufenen Jahres, etwa Umsatz, Lohn- und Gehaltssumme, Zahl der Fahrzeuge oder Wert der versicherten Transporte. Aus Ihrer Meldung berechnet er den endgültigen Beitrag und passt den Vorausbeitrag für das neue Jahr an. Die Frist für die Antwort steht im Anschreiben, oft ist es ein Monat.

Was bei Versäumnis droht

Melden Sie nicht, kann der Versicherer den Beitrag nach einer Schätzung berechnen, die meist höher ausfällt. Stellt sich später heraus, dass die gemeldeten Zahlen zu niedrig waren, fordert er die Differenz nach.

So erfüllen Sie die Pflicht

Nehmen Sie die Zahlen aus dem Jahresabschluss oder der Lohnbuchhaltung, Ihr Steuerberater hat sie griffbereit. Schicken Sie die Meldung an uns, wir prüfen sie und leiten sie weiter. Hat sich Ihr Geschäft stark verändert, etwa durch ein neues Geschäftsfeld oder einen großen neuen Kunden, sagen Sie es uns dazu.

Was Sie aufbewahren sollten

Bewahren Sie eine Kopie der Meldung und die Beitragsabrechnung des Versicherers auf.

Frage dazu stellen