Updates einspielen und Zugänge schützen
In einem Satz
Sicherheitsupdates müssen zeitnah eingespielt und Fernzugänge mit einem zweiten Faktor gesichert sein, so steht es in den meisten Cyberverträgen.
- Thema
- IT & Cyber
- Wie oft
- Laufend beachten
- Grundlage
- Obliegenheiten Ihrer Cyberversicherung, Ihre Angaben im Fragebogen bei Vertragsschluss, §§ 19 und 28 VVG
Betrifft
Cyberversicherung
Was der Versicherer verlangt
Der Versicherer verlangt, dass Sicherheitsupdates für Betriebssysteme, Firewall und Programme innerhalb der im Vertrag genannten Frist eingespielt werden. Fernzugänge über VPN oder Remote Desktop und E-Mail-Konten müssen mit einem zweiten Faktor gesichert sein, etwa einer App auf dem Handy. Geräte und Programme, für die der Hersteller keine Updates mehr liefert, sollen aus dem Netzwerk verschwinden.
Was bei Versäumnis droht
Nutzt ein Angreifer eine Lücke, für die es seit Wochen ein Update gab, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Haben Sie im Fragebogen eine Zwei-Faktor-Anmeldung angegeben, die es nicht gibt, steht der Vertrag selbst in Frage.
So erfüllen Sie die Pflicht
Schalten Sie automatische Updates ein, wo es möglich ist, und vereinbaren Sie mit Ihrem IT-Dienstleister einen festen Updatetag im Monat. Führen Sie eine Liste der Benutzerkonten und sperren Sie die Zugänge ausgeschiedener Mitarbeiter an deren letztem Arbeitstag. Ein Passwort-Manager hilft, für jeden Dienst ein eigenes Passwort zu nutzen.
Was Sie aufbewahren sollten
Bewahren Sie die Update-Berichte Ihres IT-Dienstleisters oder der Verwaltungssoftware und die aktuelle Liste der Zugänge auf.