Pflichten-Ratgeber

Versicherungssummen prüfen und Unterversicherung vermeiden

Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert, zahlt der Versicherer auch bei einem kleinen Schaden nur anteilig.

In einem Satz

Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert, zahlt der Versicherer auch bei einem kleinen Schaden nur anteilig.

Thema
Versicherungssummen
Wie oft
Jährlich
Grundlage
Unterversicherung nach § 75 VVG, Bedingungen Ihres Vertrags zur Versicherungssumme

Betrifft

  • Inhaltsversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Betriebsunterbrechung
  • Elektronikversicherung
  • Maschinenversicherung

Was der Versicherer verlangt

In der Sachversicherung muss die Versicherungssumme dem Versicherungswert entsprechen, meist dem Neuwert aller versicherten Sachen. Neue Maschinen, ein größeres Lager und gestiegene Preise erhöhen diesen Wert jedes Jahr. Bei der Betriebsunterbrechung zählt der erwartete Rohertrag für die Dauer der Haftzeit.

Was bei Versäumnis droht

Ist der Wert höher als die Versicherungssumme, kürzt der Versicherer jeden Schaden im gleichen Verhältnis. Bei einer Einrichtung im Wert von 800.000 Euro und einer Summe von 600.000 Euro werden aus einem Schaden von 100.000 Euro nur 75.000 Euro.

So erfüllen Sie die Pflicht

Gehen Sie einmal im Jahr mit uns die Anlagenliste und die Lagerbestände durch, am besten wenn der Jahresabschluss vorliegt. Wo es geht, vereinbaren wir einen Unterversicherungsverzicht oder eine Vorsorge für Wertsteigerungen. Melden Sie größere Anschaffungen gleich, nicht erst zur jährlichen Prüfung.

Was Sie aufbewahren sollten

Bewahren Sie Anlagenliste, Inventurunterlagen und Rechnungen größerer Anschaffungen auf, eine Kopie davon außerhalb des Betriebs.

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