Versicherungen für Ihren Betrieb

Betriebsunterbrechungsversicherung

Ersetzt den Gewinn und die laufenden Kosten, wenn Ihr Betrieb nach einem Sachschaden stillsteht.

In einem Satz

Ersetzt den Gewinn und die laufenden Kosten, wenn Ihr Betrieb nach einem Sachschaden stillsteht.

Besonders wichtig für

  • Metallverarbeitung
  • Kunststofftechnik
  • Lebensmittel
  • Druck & Medien
  • Holz & Schreinerei

Was ist versichert

Nach einem versicherten Sachschaden, etwa einem Brand oder Leitungswasserschaden, zahlt die Versicherung den entgangenen Gewinn und die Kosten, die weiterlaufen: Löhne, Miete, Leasingraten, Zinsen. Die Leistung läuft, bis der Betrieb wieder den alten Umsatz erreicht, höchstens bis zum Ende der vereinbarten Haftzeit, meist zwölf oder 24 Monate. Mehrkosten, um schneller wieder zu produzieren, etwa für eine Leihmaschine oder Fremdfertigung, sind eingeschlossen.

Was nicht versichert ist

Ein Stillstand ohne Sachschaden im eigenen Betrieb, etwa wegen einer Pandemie oder eines Streiks, ist nicht versichert. Der Ausfall eines Zulieferers ist nur gedeckt, wenn Rückwirkungsschäden ausdrücklich vereinbart sind. Für den Ausfall einzelner Maschinen ohne Feuer braucht es eine Maschinen-Betriebsunterbrechung.

Ein Fall aus der Praxis

Bei einem Kunststoffspritzgießer brennt die Trafostation, die Produktion steht sieben Wochen. In dieser Zeit laufen Löhne und Leasingraten weiter, Aufträge gehen verloren. Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt 410.000 Euro für Gewinnausfall und fortlaufende Kosten.

Darauf achten wir

Wir berechnen die Versicherungssumme aus Ihrem Jahresrohertrag und gleichen sie jedes Jahr mit dem Abschluss ab. Die Haftzeit wählen wir nach der Lieferzeit Ihrer wichtigsten Maschine, denn eine Spezialanlage mit zehn Monaten Lieferzeit passt nicht zu zwölf Monaten Haftzeit. Wenn Sie von wenigen Zulieferern abhängen, sprechen wir über Rückwirkungsschäden.

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