Versicherungen für Ihren Betrieb

D&O-Versicherung (Managerhaftung)

Schützt Geschäftsführer und Vorstände, wenn sie für Fehlentscheidungen persönlich mit ihrem Privatvermögen haften sollen.

In einem Satz

Schützt Geschäftsführer und Vorstände, wenn sie für Fehlentscheidungen persönlich mit ihrem Privatvermögen haften sollen.

Was ist versichert

Geschäftsführer einer GmbH haften für Pflichtverletzungen persönlich, und zwar mit ihrem privaten Vermögen. Die D&O-Versicherung prüft die Forderung, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und zahlt berechtigte. Versichert sind Ansprüche der eigenen Gesellschaft, etwa nach einem Wechsel der Gesellschafter, und Ansprüche Dritter wie die eines Insolvenzverwalters.

Was nicht versichert ist

Vorsätzliche Pflichtverletzungen und wissentliche Verstöße gegen Gesetze sind ausgeschlossen. Geldstrafen und Bußgelder zahlt die Versicherung nicht. Pflichtverletzungen, die schon vor Vertragsbeginn bekannt waren, sind nicht gedeckt.

Ein Fall aus der Praxis

Der Geschäftsführer eines Handelsunternehmens leistet ohne Sicherheit eine Anzahlung von 120.000 Euro an einen neuen Lieferanten, kurz darauf meldet der Lieferant Insolvenz an. Die Gesellschafter verlangen das Geld vom Geschäftsführer persönlich. Die D&O-Versicherung übernimmt die Anwaltskosten und zahlt nach einem Vergleich 85.000 Euro.

Darauf achten wir

Wir achten auf eine ausreichende Nachmeldefrist, damit auch Ansprüche nach Vertragsende versichert sind, und auf die Rückwärtsdeckung für frühere Jahre. Die Versicherungssumme muss für alle Geschäftsführer gemeinsam reichen. Wir prüfen, ob Ansprüche aus Insolvenz und Steuerhaftung eingeschlossen sind.

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