Versicherungen für Ihren Betrieb

Umwelthaftpflicht und Umweltschadensversicherung

Deckt Schäden, wenn aus Ihrem Betrieb Öl, Chemikalien oder verschmutztes Abwasser in Boden, Wasser oder Luft gelangen.

In einem Satz

Deckt Schäden, wenn aus Ihrem Betrieb Öl, Chemikalien oder verschmutztes Abwasser in Boden, Wasser oder Luft gelangen.

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Was ist versichert

Die Umwelthaftpflicht zahlt, wenn Dritte durch eine Umwelteinwirkung aus Ihrem Betrieb geschädigt werden, etwa wenn ausgelaufenes Hydrauliköl den Brunnen des Nachbarn verunreinigt. Die Umweltschadensversicherung deckt die öffentlich-rechtliche Pflicht nach dem Umweltschadensgesetz, Schäden an Gewässern, Boden und geschützten Arten zu sanieren, auch wenn es keinen privaten Geschädigten gibt. Versichert sind die im Vertrag genannten Anlagen, zum Beispiel Heizöltanks, Abscheider und Lager für Gefahrstoffe.

Was nicht versichert ist

Schäden durch den normalen, genehmigten Betrieb, etwa eine erlaubte Abwassereinleitung, sind nicht versichert. Altlasten, die schon vor Vertragsbeginn im Boden waren, sind ausgeschlossen. Der eigene Boden auf dem Betriebsgelände ist in der Umweltschadensversicherung nur mit einem Zusatzbaustein gedeckt.

Ein Fall aus der Praxis

Bei einer Kfz-Werkstatt reißt nachts ein Schlauch am Altöltank, rund 400 Liter laufen über den Hofablauf in einen Bach. Feuerwehr, Wasserbehörde und eine Fachfirma reinigen das Gewässer. Die Versicherung übernimmt 38.000 Euro für Sanierung und Gutachten.

Darauf achten wir

Wir gleichen die Liste der versicherten Anlagen mit Ihrem Gelände ab, denn ein neuer Tank, der dort fehlt, ist nicht versichert. Wir achten auf die Kosten für die Sanierung des eigenen Grundstücks und auf eine ausreichende Summe für Gewässerschäden. Bei Betrieben mit Gefahrstofflager prüfen wir die Mengenangaben im Vertrag.

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